Förderkonzept für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
an der Grundschule Glane
- Rahmenbedingungen
Laut niedersächsischem Schulgesetz (Fassung vom 03.06.2015) gelten für
die Grundschule Glane folgende Bestimmungen:
„Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).
In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohende Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwer-punkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Ent-wicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.“
- Didaktische Prinzipien an der Grundschule Glane
Grundsätzlich werden die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv beschult und nur in einzelnen Förderstunden in einer separaten Klein-gruppe oder in der Einzelförderung unterrichtet werden. Die Organisations-strukturen sind dabei bedürfnisorientiert und flexibel.
Die Entscheidung über diese unterschiedlichen Organisationsmöglichkeiten des Unterrichts wird von den einzelnen Förderbedarfen der Kinder und deren individuellen Bedürfnissen abhängig gemacht.
- Gemeinsamer Unterricht
Angestrebtes Ziel ist die gemeinsame Beschulung in allen Unterrichtsfächern. Dies erweitert die sozialen und kommunikativen Lernerfahrungen aller Schülerinnen und Schüler. Den Kindern mit Förderbedarf wird zudem eine Stärkung der sozialemotionalen Bezüge ermöglicht. Sie profitieren vom Lernverhalten aller Kinder und fühlen sich ihrer Klassengemeinschaft zugehörig.
Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Förderschullehrerstunden pro Klasse vorrangig in den Hauptfächern eingesetzt werden, damit dem besonderen Förderbedarf der Kinder in diesen Unterrichtsfächern entsprochen werden kann.
Zusätzlich können Kinder mit dem Förderbedarf Emotionale und Soziale Entwicklung durch den mobilen Dienst ESE der Comeniusschule, sowie Kinder mit dem Förderbedarf Hören durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte und Kinder mit einem körperlich-motorischen Förderbedarf durch den mobilen Dienst der Anne-Franck-Schule betreut werden.
Um eine individuelle Förderung zu gewährleisten, ist der Wechsel zwischen Frontalunterricht und offeneren Unterrichtsformen wie beispielsweise Tages- und Wochenplanarbeit, Arbeit an Stationen, Freiarbeit und Werkunterricht notwendig. Diese Unterrichtsformen bieten auch gute Möglichkeiten für Individualisierungs- und Differenzierungsmaßnahmen, mit denen der Heterogenität der Lerngruppe und dem individuellen Förderbedarf einzelner Kinder entsprochen werden kann. Partner- und Gruppenarbeit bieten sich an, um diesen Prozess positiv zu unterstützen.
- Einzelförderung und Förderung in der Kleingruppe
Abhängig von den jeweiligen Förderbedarfen ist die gezielte Einzelförderung oder Förderung in der Kleingruppe in einzelnen Stunden sinnvoll. Diese bieten die Möglichkeit der umfassenderen, direkten und indirekten Intervention und steigern den Redeanteil der Kinder. In Verbindung hiermit wird bei zielgleich unterrichteten Kindern stets auf die Inhalte des Unterrichts im Klassen-verband Bezug genommen.
Bei diagnostiziertem Förderbedarf Sprache ist das Training der Aussprache, des Wortschatzes, der Grammatik, der pragmatisch-kommunikativen Kompetenzen sowie eine kontinuierliche Diagnostik auf allen Sprachebenen wichtige Grundlage der Förderung.
Bei zieldifferent unterrichteten Kindern wird an deren individuelle Lernbasis angeknüpft. Hier kann es erfoderlich sein, spezielle Lernmaterialien und Lehrwerke hinzu zu ziehen. Leistungsabfragen werden individuell konzipiert.
Die Einzelförderung oder die Förderung in der Kleingruppe kann auch in einer Frühförderung oder im Anschluss an die Regelstunden durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen es zulassen.
- Aufgaben der beteiligten Lehrkräfte
Der gemeinsame Unterricht bedingt eine intensive Zusammenarbeit der beteiligten Lehrkräfte:
- Absprachen über die Lerninhalte sowie das didaktisch- methodische Vorgehen und die darauf abgestimmte sonderpädagogische Unterstützung,
- Durchführung von Klassen- und Gruppenunterricht und Einzelzuwendungen im Rahmen von Team-Teaching,
- regelmäßiger Austausch über die Lernerfolge und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler,
- Feststellung der individuellen Lernentwicklung und Fortschreiben der Förderpläne,
- Durchführung begleitender Schülerbeobachtungen,
- Führen von Eltern- und Therapeutengesprächen.
Im gemeinsamen Unterricht werden vielfältige Fördermöglichkeiten genutzt:
- Multisensorielle Zugangsgestaltung zum Lerngegenstand
- Förderung der Hand- und Grobmotorik
- Einsatz von Ritualen
- Einbeziehung rhythmisch musikalischer Elemente
- Einsatz von Visualisierungshilfen
- Förderung der auditiven Wahrnehmung
- Einsatz von Tokensystemen