Eltern - ABC der Grundschule Glane

Um alle Eltern und Interessierten auch wirklich zu informieren, ist das Eltern-ABC in einfacher deutscher Sprache hier angehängt. Wir möchten es noch in verschieden Sprachen übersetzen lassen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie uns dabei behilflich sein können.

 

Alarmplan:

Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, halten wir uns an den Alarmplan. Er hängt in jedem Klassenraum und wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Die Kinder lernen, wie sie sich bei einem Brand verhalten müssen und wo die Fluchtwege und Notausgänge sind. An der Schule gibt es regelmäßig unangekündigt Probealarm, um den Ernstfall zu üben.

Ansteckende Krankheiten:

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Krätze, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse (Kopfläuse) bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.

Arbeitsmaterialien:

Sind alle benötigten Arbeitsmaterialien da? Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Kind noch alles hat, was es braucht, um am Unterricht teilnehmen zu können. Schauen Sie bitte regelmäßig in das Schultagebuch und in den Tornister Ihres Kindes und beschaffen Sie rechtzeitig Ersatz (z. B.: neuer Tuschkasten, Hefte, Schreibwerkzeuge, Mappen). Denken Sie daran, alle Materialien mit dem Namen Ihres Kindes zu beschriften. In der ersten Klasse ist es hilfreich, wenn Sie Großbuchstaben verwenden.

Aufgabenheft: siehe Schultagebuch

Aufsicht:

Während der Hofpausen führt eine Lehrkraft Pausenaufsicht. Von 09.50 bis 10.00 Uhr frühstücken die Kinder in ihren Klassen. Auch dort führt eine Lehrkraft Aufsicht.

Ausleihverfahren für Schulbücher:

In Niedersachsen gibt es keine Lernmittelfreiheit. An unserer Schule können aber Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt gegeben; dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf einer Liste wird dann das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.

Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf entgeltlose Ausleihe. Bitte melden Sie sich dazu im Sekretariat.

Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen. Alle ausgeliehenen Bücher sollen mit einem Umschlag versehen werden.

Basteltag:

Schon eine gute alte Tradition ist der Basteltag. Statt Unterricht nach Plan werkeln und backen wir mit den Kindern – für vorweihnachtliche Stimmung und eine hübsch geschmückte Schule.

Beratung:

Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen.

Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Wir stellen auch Kontakte zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu dem schulpsychologischen Beratungsdienst her.

 

Betreuungsstunden:

Häufig endet für Kinder der 1. und 2. Klasse der Unterricht nach der 4. Stunde um 12.00 Uhr. Alle Kinder, die für die Betreuung angemeldet sind, können nach der 4. Stunde noch bis 13.20 Uhr in der Schule bleiben. In den Betreuungsstunden spielen, bewegen oder basteln die Kinder zusammen mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen. In der Betreuungsstunde werden keine Hausaufgaben erledigt.

Beurlaubung:

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, teilen Sie dieses bitte rechtzeitig vorher der Klassenlehrkraft mit. Bei längerfristigen Beurlaubungen z.B. für Mutter-Kind-Kuren müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z.B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Auch ein unvermeidbarer Arzttermin während der Schulzeit bedarf, soweit Sie Ihr Kind nicht selbst in der Schule abholen, eines schriftlichen Antrags.

Buskinder:

Einige unserer Schüler/innen kommen mit dem Bus. Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über das verkehrsgerechte Verhalten an der Bushaltestelle.

Ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrkräften und Busfahrer/innen ist sinnvoll. Dazu gehört, dass die aufsichtführende Lehrkraft von Fehlverhalten der Kinder während der Busfahrt umgehend in Kenntnis gesetzt wird.

 

Computer

An unserer Grundschule werden die Kinder schon früh an den Umgang mit dem Computer herangeführt. Dafür stehen Notebooks, iPads und unser Computerraum zur Verfügung.

 

Danke, bitte, ... :

Wir sind der Meinung, dass sich eine Gemeinschaft auch dadurch charakterisiert, wie respektvoll ihre Mitglieder miteinander umgehen. Dafür vermitteln wir den Kindern einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Dankens und Bittens, des Helfens und des Sich-Helfen-Lassens oder des Entschuldigens.

Machen Sie mit und leben Sie vor, was wir alle uns von unseren Kindern wünschen. Vielen Dank dafür!

 

Einschulung:

In Niedersachsen werden die Kinder immer am ersten Samstag nach dem Ende der Sommerferien eingeschult. Sie beginnt bei uns traditionell mit dem gemeinsamen Einschulungsgottesdienst. Danach werden die neuen Schüler/innen mit einer kleinen Einschulungsfeier, die von den  Drittklässlern gestaltet, begrüßt. Im Anschluss daran erleben die Erstklässler ihre erste Schulstunde bei ihrer Lehrerin und die Besucher/innen können sich am Buffet des Fördervereins stärken.

Elternabend (Elternversammlung):

Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreter/innen der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter/in sowie Vertreter/innen für die Klassenkonferenz.

Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2)) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist. Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.

Elternsprechtage:

In jedem Schulhalbjahr wird bei uns ein Elternsprechtag durchgeführt, der von den Klassen- und Fachlehrkräften organisiert wird. Dazu ist die Zeit um die Herbstferien und um die Osterferien herum vorgesehen. Eine einheitliche Sprechtagswoche gibt es nicht.

Die schriftlichen Einladungen hierzu erhalten Sie rechtzeitig. Für Ihre Fragen haben wir natürlich auch zwischenzeitlich ein offenes Ohr.

Elternvertretung:

Alle zwei Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat (NSchG §§ 90, 91).

Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/innen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz). Elternvertreter/innen können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.

Englisch:

Die Kinder lernen in der 3. und 4. Klasse in je zwei Wochenstunden Englisch. In der Klasse 4 erfolgt eine Benotung, die jedoch nicht für die Versetzung entscheidend ist. Mehr Informationen über Inhalte und Ziele des Englischunterrichts erhalten Sie auf dem ersten Elternabend in der 3. Klasse.

Entschuldigung:

Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Fehlen sofort zu entschuldigen. Dieses muss entweder telefonisch oder schriftlich umgehend geschehen. Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage andauern, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Der Schulleiter kann die Vorlage eines Attestes verlangen.

Erlasse:

Sie möchten sich selbst ein Bild über die gesetzlichen Bestimmungen machen? Viele Informationen finden Sie z. B. auf der Homepage des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de), auf dem Niedersächsischen Bildungsserver (www.nibis.de) oder unter www.schure.de (Schule und Recht in Niedersachsen).

Fahrrad:

Sollte ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nur mit Helm zur Schule fährt.

Förderbänder:

Förderbänder finden als besondere Form des Förderunterrichtes in den ersten beiden Klassen statt. Für je eine Stunde in der Woche wird der Jahrgang in drei Leistungsgruppen unterteilt und je nach Leistungsstand gefördert und gefordert. Dabei kann die Gruppenzusammensetzung wechseln. Die Förderung bezieht sich jeweils ein Halbjahr lang auf Mathematik und ein Halbjahr lang auf Deutsch.

Förderunterricht:

Ziel des Förderunterrichts ist es, Lernproblemen vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen. Es werden an unserer Schule Fördermaßnahmen durchgeführt für Kinder, die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und in der Mathematik haben oder Unterstützung bei der Entwicklung ihrer sozial-emotionalen Fähigkeiten benötigen. Die Anzahl der Förderstunden ist von der Versorgung mit Lehrerstunden abhängig. Je nach Bedarf wird für weitere Förderschwerpunkte (Sehen, Hören, Körpermotorik...) Unterstützung angeboten, beziehungsweise durch den „Mobilen Dienst“ einer anderen Schule bei uns im Haus durchgeführt.

Im ersten Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das Training der Konzentration und anderer Lernvoraussetzungen beziehen.

Förderverein:

Im Jahr 2008 haben Eltern einen Förderverein gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeit der Schule ideell und finanziell zu unterstützen. Engagierte Mütter und Väter haben in den letzten Jahren schon vieles für die Kinder bewegt: Anschaffung von Spielgeräten für den Pausenhof, Bewirtung bei Schulfeiern, finanzielle Unterstützung bei schulischen Aktionen.

Werden auch Sie Mitglied im Schulförderverein unserer Schule und helfen Sie so, das Schulleben für Ihr Kind noch schöner zu gestalten!

Frühstück:

Denken Sie daran, dass zu einem guten Unterrichtsstart ein kleines Frühstück vor Schulbeginn zu Hause gehört. Alle Kinder frühstücken in der Frühstückspause vor der ersten Hofpause gemeinsam im Klassenraum. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig ist (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse). Geben Sie Ihrem Kind keine gesüßten „Pausensnacks“ oder Getränke mit.

Fundsachen:

Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres in der Schule vergessen wird. Für diese Dinge steht eine Kiste für Fundsachen bereit.

 

Ganztagsschule:

Unsere Schule ist eine offene Ganztagsschule. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

 

Gesamtkonferenz:

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Mitglieder der Gesamtkonferenz an unserer Schule sind alle Lehrkräfte, die pädagogischen Mitarbeiter/innen sowie 4 gewählte Vertreter/innen aus der Schulelternschaft.

Die Gesamtkonferenz entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, die Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung ( § 34 des Niedersächsischen Schulgesetzes ). Alle Beschlüsse werden auch im Schulvorstand abgestimmt.

Hausaufgaben:

Bei den Hausaufgaben üben und vertiefen die Kinder das Erlernte. Dafür ist es notwendig, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind keine Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.

Zum Schuljahr 2012 trat ein neuer Hausaufgabenerlass in Kraft. Danach darf der Zeitaufwand für die Hausaufgaben bei Grundschüler/innen nicht mehr als 30 Minuten betragen. Hausaufgaben von Freitag zum Montag sind ebenso unzulässig wie Hausaufgaben über die Ferienzeiten.

Hausschuhe:

Die Kinder wechseln vor Unterrichtsbeginn ihre Straßenschuhe und ziehen eigene Hausschuhe an, die vor jedem Klassenraum abgestellt sind. Diese werden während des Schulvormittags in den Klassenräumen und im Schulgebäude getragen.

Informationen

Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie schriftlich (Infobrief, Homepage, eingetragen ins Schultagebuch).

 

Klassenarbeiten:

Im 1. und 2. Schuljahr schreiben die Kinder statt Klassenarbeiten nur kurze Lernkontrollen. Diese dienen der individuellen Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht benotet.

Im 3. und im 4. Schuljahr werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht Arbeiten geschrieben, die zensiert werden. Die Anzahl ist von den Fachkonferenzen festgelegt worden.

Die Bewertung erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel:

1: 98% - 100%

2: 85% - 97%

3: 70% - 84%

4: 50% - 69%

5: 25% - 49%

6:   =% - 24%

Im Schultagebuch wird der jeweilige Notendurchschnitt der Arbeit bekannt gegeben. Dieser bezieht sich gegebenenfalls auf den Durchschnitt des Jahrgangs und nicht einer einzelnen Klasse.

Klassenfahrten (Ausflüge):

Zu den besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten. Während in den ersten beiden Klassen meist nur eintägige Ausflüge unternommen werden, können ab Klasse 3 mehrtägige Fahrten (bis zu 4 Übernachtungen) durchgeführt werden. Die Informationen über geplante Klassenausflüge und –fahrten erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrkraft.

Klassenlehrerin/ Klassenlehrer:

Die Klassenlehrkräfte sind erste Ansprechpartner/innen sowohl für Sie als auch für die Kinder. An unserer Schule führt eine Lehrkraft die Klasse durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse. Ein Wechsel der Klassenlehrkraft findet nur aufgrund besonderer Situationen statt.

Klassenregeln:

Die Klassenlehrkraft stellt zusammen mit den Kindern Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern innerhalb des Klassenraumes eingehalten werden müssen. Die Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht besprochen. Eine schriftliche Auflistung und ein Aushang der Regeln im Klassenraum sind sinnvoll.

Kleidung:

Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind die eigene Kleidung kennt („Wem gehört die Jacke am Kleiderhaken?“ „Wessen Schuhe liegen im Umkleideraum? “) und dass es schon zu Beginn der Schulzeit eine Schleife binden kann. Während des Unterrichtes ist es nicht erlaubt, Mützen oder Käppis zu tragen.

Konferenzen:

In der Schule finden regelmäßig folgende Konferenzen in unterschiedlicher Besetzung statt: Gesamtkonferenz, Fachkonferenz, Zeugniskonferenz, Schulvorstand.

Kopfläuse:

Keine Panik: Kopfläuse sind keine Krankheit und ebenso wenig Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit! Im Kindergarten und in der Grundschule werden erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen befallen. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kopfkontakt oder durch Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen).

Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten. Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule davon in Kenntnis gesetzt werden.

Krankmeldung:

Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall über die iServ-App krank. Einen Zugang erhalten Sie vonder Schule.

Leitbild der GS Glane:

“Zukunft ist, was wir gemeinsam daraus machen”

Wir setzen uns für ein Schulklima ein, das von gegenseitiger Wertschätzung, Kooperation, gewaltfreiem Umgang miteinander, Offenheit, Toleranz, Höflichkeit und gutem Umgang geprägt ist. Unser ausführliches Leitbild entnehmen Sie der Homepage.

Lesewettbewerb:

Einmal im Schuljahr findet im Frühjahr von der ersten bis zur vierten Klasse ein Lesewettbewerb statt. In jeder Jahrgangsstufe werden zwei Sieger/innen ermittelt, die Sieger/innen des vierten Jahrganges treten am Gymmnasium gegen die Sieger/innen der anderen Grundschulen an.

Medienbildung:

In den einzelnen Jahrgängen und Fächern werden verschiedene Themen aufgegriffen und die Kinder an die Medien herangeführt. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf dem sicheren Umgang mit den verschiedenen Medien und dem Internet.

Mobilität:

Bis vor einigen Jahren war die Verkehrserziehung ein durchgängiges Thema im Sachunterricht aller 4 Jahrgänge. Dieses ist im Jahr 2002 dahingehend geändert worden, dass der umfassende Themenbereich der Verkehrserziehung nunmehr auch im Deutschunterricht, im Sport und im Fach Kunst thematisiert wird (Curriculum Mobilität). Zielsetzung ist selbstverständlich nach wie vor, alle Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu machen.

Müll vermeiden:

Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.

Pädagogische Mitarbeiter/innnen:

An unserer Schule sind mehrere pädagogische Mitarbeiter/innen beschäftigt. Die Hauptaufgabe der pädagogischen Mitarbeiter/innen besteht in dem Einsatz der unterrichtsergänzenden Angebote (Betreuungsstunden) im 1. und 2. Schuljahr und am Nachmittag im Ganztagsbereich.

Darüber hinaus können sie für die Beaufsichtigung/Betreuung einer Lerngruppe bei einem kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft und als Unterstützung im Unterricht eingesetzt werden.

Pausen:

Das Schönste an der Schule sind die Pausen. Wir haben zwei Hofpausen festgelegt: Nach dem 10-minütigen Frühstück erfolgt die 1. Hofpause über 30 Minuten, nach der 4. Stunde die 2. Hofpause über 20 Minuten.

Darüber hinaus kann jede unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine Pause einräumen, wenn das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.

 

Rad fahren / Radfahrer/innen:

Einige Grundschulkinder kommen mit dem Fahrrad zur Schule. Der Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere Regelung erlassen: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Fußweg nutzen, unabhängig davon, ob ein Radweg vorhanden ist. An Einmündungen oder Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über die Straße gehen.

Grundvoraussetzungen für die Verkehrsteilnahme als Radfahrer sind die technische Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen, gute Regelkenntnisse und eine gewisse Verkehrserfahrung. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allen Dingen der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm muss zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.

Radfahrprüfung:

Die Kinder der 3. Klasse führen eine Radfahrprüfung durch. Neben einer theoretischen Unterweisung der wichtigsten Verkehrsregeln müssen die Kinder nach entsprechender Vorbereitung allein auf einer vorgegebenen Strecke durch die Siedlung fahren. Dabei wird an verschiedenen Stationen ihre Sicherheit im Straßenverkehr überprüft. (à Mobilität)

 

Schulbeginn:

Ab 8.00 Uhr können die Kinder in die Klassen gehen und verschiedene Aufgaben selbstständig bearbeiten. Eine Lehrkraft führt die Aufsicht auf den Fluren und in den Klassenräumen.

Es wird eine kostenpflichtige Frühbetreuung von 7.30 – 8.00 Uhr angeboten, die eine pädagogische Mitarbeiterin durchführt.

Um 8.20 Uhr beginnt die Lehrkraft mit dem Unterricht.

Schulbücher:

Zum Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste mit den Unterrichtsmitteln, die im nächsten Schuljahr benötigt werden. Beachten Sie bitte auch die Regelungen zum (à Ausleihverfahren für Schulbücher).

Schulleitung:

Seit 01.02.2018 lenkt Ute Zimmermann als Schulleitung die Geschicke der Grundschule Glane.

Schultagebuch:

Am Anfang eines Schuljahres erhält Ihr Kind ein Schultagebuch. Darin stehen nicht nur die Hausaufgaben: Es dient sowohl Lehrkräften als auch Eltern als Möglichkeit, Kurzmitteilungen auszutauschen, wie z.B. Entschuldigungen bei Krankheiten des Kindes. Die Anschaffung des Schultagebuches ist laut Konferenzbeschluss verbindlich.

Schulvorstand:

Der Schulvorstand besteht aus 8 Mitgliedern, je zur Hälfte aus der Elternschaft und aus dem Kollegium. Die Schulleiterin führt den Vorsitz. Der Schulvorstand hat die Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Selbstständigkeit:

Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.

Schulinterne Lehrerfortbildungen:

Um eine Fortbildung für das gesamte Kollegium durchzuführen ist es manchmal notwendig, dass Unterricht ausfällt. Hierfür steht uns pro Schuljahr ein Kalendertag zur Verfügung. Sie werden rechtzeitig darüber informiert und Ihr Kind kann auch an einem solchen Tag bei uns in der Schule betreut werden.

Schulranzen (Tornister):

Neben den Sicherheitseigenschaften eines Tornisters (vergl. Stiftung Warentest –Tipps zum Ranzenkauf) ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung. Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes betragen. Ihr Kind sollte nur die Sachen mitnehmen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt. (àArbeitsmaterialien).

Schulversprechen:

Wir sind an unserer Schule eine große Gemeinschaft. Jede/-r muss mithelfen, damit wir alle Freude am Lernen haben und wir uns in der Schule wohl fühlen.

Das Schulversprechen, d.h. unsere Verhaltensregeln werden jährlich von den Schüler/innen, den Lehrer/innen und den Eltern unterschrieben, sowie im Laufe des Schuljahres immer wieder in jeder Klasse thematisiert. Den Inhalt finden Sie auf unserer Homepage und im Schultagebuch ihrer Kinder.

Selbstständigkeit:

Das Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck "Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder." sollte uns zu denken geben. Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen. Als kleine Erinnerung haben wir deshalb an den Eingangstüren Schilder „Ab hier schaffen wir es alleine!“ aufgehängt. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.

Sekretariat:

Unsere Sekretärin heißt Frau Bexen. Das Sekretariat ist am Montag in der Zeit von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr, am Mittwoch von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, sowie am Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt. Frau Bexen ist telefonisch unter der Nummer 05403/2208 zu erreichen. Außerhalb dieser Zeit können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Spielgeräte:

Die Kinder haben während der großen Pausen die Möglichkeit, aus der Pausenhütte Spielgeräte gegen Vorlage ihres Pausenausweises zu entleihen. Im laufenden Schuljahr übernehmen Kinder der 4. Klassen die Ausgabe der Spielgeräte und sorgen für die Ordnung im Holzhäuschen

Sport / Schwimmen:

Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend.

Sport findet in der Turnhalle statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.

Der Schwimmunterricht findet dienstags in der 3. und 4. Stunde für die Kinder der zweiten Klassen statt.

Kinder, die nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs. Betreuung in der Schule).

Sollte der Schwimmunterricht nicht möglich sein, findet Sportunterricht in der Halle oder draußen statt.

Sprechzeiten der Lehrkräfte:

Wir haben an unserer Schule neben den Elternsprechtagen, die im Herbst und im Frühjahr stattfinden, keine festgelegten Sprechzeiten. Selbstverständlich können Sie eine Lehrkraft zu jeder Zeit um einen Gesprächstermin bitten. Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz. Bei einem verabredeten Gesprächstermin kann sich eine Lehrkraft genügend Zeit für Sie lassen und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert.

Bei Problemen oder dringlichen Fragen können Sie auch bei einer Lehrkraft anrufen.

Stundenplan:

Zu Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für ein Schulhalbjahr Gültigkeit hat. Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Telefonkette:

In vielen Klassen hat sich das Aufstellen einer Telefonkette bewährt. Hier rufen nach einer festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell eine wichtige Information an alle Eltern weiterzugeben. Es ist sinnvoll, auf dem ersten Elternabend in der 1. Klasse diese Möglichkeit der Kommunikation zu erörtern und gegebenenfalls einzurichten. Es ist auf diesem Elternabend ebenfalls sinnvoll, mit der Klassenlehrkraft über die Möglichkeit des telefonischen Kontakts zu sprechen (Sprechzeiten der Lehrkräfte)

Telefonnummern:

Es kommen immer wieder Situationen vor, bei denen wir während des Schulvormittags Kontakt mit Ihnen aufnehmen müssen (z.B.: Krankheit, Unfall). Daher ist es wichtig, dass in der Schule immer aktuelle Telefonnummern vorliegen, unter denen wir Sie oder eine vertraute Person ( Oma, Opa, Verwandte, die Tagesmutter ... ) erreichen können. Melden Sie bitte Änderungen der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat. Notieren Sie am besten die aktuellen Telefonnummern (auch Handynummern) in der Postmappe Ihres Kindes.

Unterrichtszeiten:

 

1 . Stunde     :

8. 20 Uhr      

9. 05 Uhr

2 . Stunde     :

9. 05 Uhr  

9. 50 Uhr

3 . Stunde     :

10. 30 Uhr

11. 15 Uhr

4 . Stunde     :

11. 15 Uhr

12. 00 Uhr

5 . Stunde     :

12. 25 Uhr

13. 20 Uhr

Versetzung:

Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf freiwilliges Wiederholen vorliegt.

In den Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des Schuljahres Versetzungen statt. Hier gelten folgende Vorschriften: Ein Kind, das am Ende des 2.

Schuljahrganges über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügt, wird versetzt. Welche Kompetenzbereiche in den beiden Fächern einfließen, erklärt Ihnen die Klassenlehrkraft auf einem Elternabend.

Am Ende des 3. Schuljahrganges wird ein Kind versetzt, wenn die Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind.

Am Ende der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule.

Verlässliche Grundschule:

Die Grundschule Glane ist seit dem Schuljahr 2009 eine verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass ein tägliches Schul- und Betreuungsangebot von fünf Zeitstunden gewährleistet wird und Schüler/innen nicht vor Ablauf der im Stundenplan festgelegten Zeit die Schule verlassen (Schulbeginn und Unterrichtszeiten).

Ausnahmen sind krankheitsbedingtes Abmelden der Schüler/innen während des Schulvormittags sowie AG - oder Förderstunden in der 5. Stunde. Hier erfolgt eine vorherige Information der Erziehungsberechtigten. Kinder, die an einem Tag nur 4 Stunden Unterricht haben, können das Betreuungsangebot unserer Schule nutzen (Betreuungsstunden)

Versicherungsschutz:

Die Schulkinder sind während des Unterrichts, der Pausen und aller Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert. Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat. Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet. Nähere Informationen erhalten Sie beim

GUV Hannover

Am Mittelfeld 169

30519 Hannover Tel. 0511/87070

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei extremen Witterungsverhältnissen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen und Sturm trifft der Landkreis die Entscheidung, ob der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss. Die Entscheidung wird so früh wie möglich über das Radio oder auf der Website des Landkreises bekannt gegeben.

Wenn Erziehungsberechtigte eine unzumutbare Gefährdung befürchten, können sie ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Sollte dies der Fall sein, so entschuldigen Sie bitte Ihr Kind an diesem Tag.

Es kann in Ausnahmefällen hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrates. Die Eltern werden darüber rechtzeitig informiert. Für Schüler/innen, die nicht nach Hause gehen können, findet ein Betreuungsangebot statt.

Zahnarzt

Jährlich findet nach Absprache mit dem Gesundheitsamt für alle Kinder eine zahnärztliche Untersuchung statt.

Zeugnisse:

Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im 1. Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse. Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern

Berichte über die erreichten Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits– und Sozialverhalten. Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren. Am tag der Zeugnisausgabe endet der Unterricht um 11.15 Uhr. Es findet anschließend keine Betreuung statt!

Zu guter Letzt

… danken wir für das aufmerksame Lesen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! :-)